Berichtsdaten übernehmen
- OECD-CbCR-XML Vorhandene XML-Datei importieren.
- Vembex Excel-Vorlage Länderwerte und Gesellschaften übernehmen.
- Daten aus U2 Bereits erstellte CbCR-Berichtsdaten abrufen.
Erstellen Sie Ihren Public-CbCR-Bericht für die EU aus vorhandenen CbCR-Daten oder unserer Excel-Vorlage. Ergänzen Sie Ihre Angaben und erzeugen Sie einen technisch geprüften XHTML-Bericht mit Inline XBRL.
So wird aus Ihren Länderwerten ein Ertragsteuerinformationsbericht: Daten übernehmen, Angaben ergänzen und den fertigen Bericht technisch prüfen.
Ergänzen Sie die Angaben für die fertige Berichtsfassung.
Führen Sie innerhalb des freigeschalteten Mandanten und Geschäftsjahres beliebig viele weitere Uploads, Berichtsversionen und Korrekturen fort, ohne die bisherige Grundlage zu verlieren.
Erzeugen Sie XHTML mit Inline XBRL in allen verfügbaren Berichtssprachen. Der integrierte Validator prüft die technische Struktur. Den fertigen Bericht können Sie herunterladen und direkt beim Unternehmensregister einreichen.
Allgemeine Angaben, sprachabhängige Inhalte und Berichtsdateien bleiben in einem Berichtsvorgang verbunden.
Einmal bezahlen. Beide Berichte später unabhängig freischalten.
1.500 € einmalig (zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer)
statt 1.700 € beim Einzelkauf · 200 € Paketvorteil
Public CbCR nach EU-Vorgaben
850 € je Mandant und Geschäftsjahr (zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer)
Bei kalendergleichen Geschäftsjahren und Überschreiten der Umsatzschwelle 2024 und 2025 ist 2025 grundsätzlich der erste Berichtszeitraum; die Offenlegungsfrist endet dann am 31. Dezember 2026. Die deutsche Umsetzung findet sich in §§ 342 bis 342p HGB.
Die Pflicht betrifft insbesondere grenzüberschreitend tätige oberste Mutterunternehmen und unverbundene Unternehmen, deren (Konzern-)Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils mehr als 750 Millionen Euro betragen. Für Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen von Drittstaatenunternehmen gelten eigene Voraussetzungen.
Der Bericht ist spätestens ein Jahr nach Ende des Berichtszeitraums offenzulegen. Für mindestens fünf Jahre muss er auf der Unternehmenswebsite verfügbar sein; bei erfüllten Voraussetzungen genügt dort ein Hinweis auf die kostenlose Fassung im Unternehmensregister.
Der Bericht schlüsselt die folgenden Angaben nach Steuerhoheitsgebieten auf.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2952 schreibt für Berichte zu Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, XHTML mit eingebetteten Inline-XBRL-Auszeichnungen vor. Vembex Public CbCR unterstützt die pCbCR-Taxonomien 2025 und 2026.
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